Allgemeine Geschäfts­bedingungen

 

Stand: Novembro 2025 | Versão 1.0

Recruta Medical GmbH, eingetragen beim zuständigen Amtsgericht unter der Handelsregisternummer HRB 888694, mit Sitz in Hostert 9, 41366 Schwalmtal, Deutschland, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Claudia Castro, nachfolgend „Recruta Medical“ genannt.

 Einleitung

Recruta Medical ist im Bereich der Vermittlung und Integration internationaler Pflegefachkräfte tätig und bietet effiziente, ethische und nachhaltige Lösungen für Organisationen im Gesundheitswesen in Deutschland. Unsere Mission ist es, deutsche Unternehmen mit qualifizierten Pflegefachkräften aus Brasilien, Argentinien, Chile und Kolumbien zusammenzubringen und dabei während des gesamten Prozesses eine einzigartige und transformative Erfahrung zu gewährleisten.

1. Allgemein

I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen, Verträge und Dienstleistungen, die Recruta Medical gegenüber Krankenhäusern, Krankenhausgruppen, Einrichtungen sowie Pflegefachkräften erbringt, und sind während der gesamten Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses verbindlich.

II. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers oder des Teilnehmers finden nur Anwendung, sofern Recruta Medical ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

III. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Diese bleiben in vollem Umfang gültig und verbindlich.

2.Vertragsschluss

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes:

I. Teilnehmer: die internationale Pflegefachperson, die am Vermittlungsprogramm teilnimmt.

II. Arbeitgeber: juristische Person, die als Arbeitgeber auftritt, einschließlich Krankenhäusern, Krankenhausgruppen oder sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

3. Dienstleistungen für den Arbeitgeber

I. Der Arbeitgeber beauftragt Recruta Medical mit der Vermittlung internationaler Pflegefachkräfte, die befähigt sind, ihre Tätigkeit in Deutschland zunächst in einer unterstützenden pflegerischen Funktion aufzunehmen und nach erfolgreicher Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen als staatlich anerkannte Pflegefachkräfte tätig zu werden (im Folgenden gemeinsam als Pflegepersonal bezeichnet).

II. Der Arbeitgeber schließt den Arbeits- oder Berufsausbildungsvertrag unmittelbar mit dem jeweiligen Teilnehmer ab. Zwischen dem Teilnehmer und Recruta Medical besteht kein Arbeitsverhältnis.

4.  Dienstleistungen für den Teilnehmer

I. Zum Vermittlungsprozess gehören, soweit für das jeweilige Programm zutreffend:

        1. Deutschkurs;
        2. Dokumentenmanagement und Unterstützung bei administrativen Verfahren;
        3. Maßnahmen zur emotionalen, sozialen und beruflichen Integration des Teilnehmers;
        4.  Organisation des Transfers zur Unterkunft;
        5. Unterstützung bei der Anmeldung des Wohnsitzes;
        6. Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos;
        7. Empfehlung einer gesetzlichen Krankenversicherung.

II. Der Teilnehmer kann zusätzliche Leistungen, die nicht unmittelbar Bestandteil des Vermittlungsprozesses sind, ablehnen, ohne dass dies seine Teilnahme am Programm beeinträchtigt.

5. Allgemeine Grundsätze für die Vermittlung internationaler Pflegefachkräfte

Die nachstehenden Grundsätze sind integraler und verbindlicher Bestandteil sämtlicher vertraglicher Beziehungen, die im Rahmen der Vermittlung internationaler Pflegefachkräfte begründet werden, und sind vom Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich zu akzeptieren.

I. Recruta Medical gewährleistet vollständige Transparenz hinsichtlich:

– Der Struktur des Prozesses;
– Der erbrachten Leistungen;
– Der Rechte und Pflichten;
– Der vom Arbeitgeber übernommenen Kosten;
– Der erforderlichen Unterlagen;
– Der vertraglichen Schritte.

Alle Informationen werden klar, verständlich und rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

II. Das Programm von Recruta Medical ist in aufeinanderfolgende Phasen strukturiert, deren vollständiger Ablauf nachfolgend in einem Schaubild anschaulich dargestellt ist.

Integrationsprozess der Recruta

Bei Recruta begleiten wir Fachkräfte während des gesamten Prozesses, von der Ausreise bis zur Ankunft und Integration in Deutschland. Wir kümmern uns um jede Phase der Integration und gehen dabei über den beruflichen Bereich hinaus: Wir berücksichtigen bewusst die emotionalen, kulturellen und menschlichen Aspekte der Auswanderung. Unser Anspruch ist es, sicherzustellen, dass jede Fachkraft gut vorbereitet, willkommen geheißen und unterstützt ist, um sich weiterzuentwickeln und gemeinsam mit ihren Arbeitgebern eine neue berufliche und persönliche Geschichte aufzubauen.

III. Alle Vereinbarungen, Kooperationen und Absprachen im Zusammenhang mit dem Vermittlungsprozess erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle beteiligten Parteien sicherzustellen.

IV. Die Profile der Pflegefachkräfte werden bewertet und mit den vom Arbeitgeber festgelegten Anforderungen sowie den individuellen Präferenzen des Teilnehmers abgeglichen. Die unterbreiteten Stellenangebote sind mit den Bedingungen und Anforderungen des deutschen Pflegemarktes vereinbar. Die Vorlage von Angeboten setzt eine Übereinstimmung der Interessen sowie das gegenseitige Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Teilnehmer voraus. Der Teilnehmer ist frei, jedes Stellenangebot ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen, ohne dass ihm daraus Kosten, Strafen oder sonstige Nachteile entstehen, unter strikter Einhaltung des Grundsatzes „Employer Pays“.

V. Der Rekrutierungs- und Vermittlungsprozess internationaler Pflegefachkräfte ist für den Teilnehmer vollständig kostenfrei. Unter keinen Umständen ist es zulässig, direkt oder indirekt Gebühren zu erheben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kautionen, Nachzahlungen, zusätzliche Gebühren oder sonstige Kosten. Sämtliche von Recruta Medical für den Teilnehmer erbrachten Dienstleistungen sind kostenfrei und entsprechen strikt den Kriterien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.

VI. Eine etwaige Rückerstattungspflicht des Teilnehmers findet ausschließlich in den Fällen Anwendung, die nicht unter die in Klausel 8 sowie in Absatz IV vorgesehenen Tatbestände fallen. Eine solche Rückerstattung darf in transparenter Weise ausschließlich die tatsächlich angefallenen Kosten umfassen, beschränkt auf die im Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Kostenpositionen und bis zum letzten Tag der Teilnahme des Teilnehmers am Programm.

VII. Das wirtschaftliche Risiko für den Teilnehmer ist gemäß den Grundsätzen einer fairen und ethischen Personalbeschaffung strikt zu begrenzen.

VIII. Recruta Medical übernimmt die Gesamtverantwortung für die Koordination und Überwachung der Dienstleistungskette und stellt sicher, dass Kooperationen, erbrachte Leistungen sowie die damit verbundenen Kosten klar und transparent abgewickelt werden. Diese Verpflichtung wird ausdrücklich in Übereinstimmung mit der Grundsatzerklärung von Recruta Medical übernommen.

IX. Die Vertragspartner verpflichten sich, faire, ethische und rechtlich zulässige Praktiken bei der Anwerbung und Vermittlung anzuwenden, die auch für die Vermittlung internationaler Pflegefachkräfte an Einrichtungen des Gesundheitswesens in deutschsprachigen Ländern gelten.

6. Faire und ethische Anwerbung

Recruta Medical, der Arbeitgeber und der Teilnehmer verpflichten sich zu Folgendem:

I. Den Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften einzuhalten und dabei ethisch, verantwortungsbewusst sowie im Einklang mit den internationalen Leitlinien zu handeln.

II. Die Grundsätze der Vereinten Nationen (UN) sowie die Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur fairen Personalbeschaffung einzuhalten.

III. Die deutschen gesetzlichen Bestimmungen zum Verfahren der beruflichen Anerkennung einzuhalten, insbesondere das Pflegeberufegesetz (PflBG) sowie das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), und den Fachkräften das Recht zu gewährleisten, frei zwischen den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, dem Anpassungslehrgang oder der Kenntnisprüfung, zu wählen.

IV. Die Parteien bekräftigen den Grundsatz „Employer Pays“, wonach sämtliche Kosten der Anwerbung, Vermittlung und Migration ausschließlich vom Arbeitgeber zu tragen sind. Es ist ausdrücklich untersagt, in Absichtserklärungen, Arbeitsverträgen, Nebenabreden oder sonstigen Dokumenten Klauseln über Verpflichtungen, Verbleib oder Rückzahlungen aufzunehmen, die diesem Grundsatz oder dem deutschen Arbeitsrecht widersprechen.

V. Sicherzustellen, dass sämtliche vom Teilnehmer vorgelegten Dokumente authentisch sind und gemäß den geltenden deutschen Vorschriften sicher verarbeitet werden.

VI. Der Recruta Medical jederzeit die Durchführung von Audits zu ermöglichen, um die Einhaltung dieser Grundsätze nachzuweisen.

VII. Bei wiederholten Verstößen des Arbeitgebers und/oder des Teilnehmers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die geltende Grundsatzerklärung behält sich Recruta Medical das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem betreffenden Partner zu kündigen. Im Falle eines erstmaligen Verstoßes wird dem Vertragspartner die Möglichkeit eingeräumt, sein Verhalten innerhalb einer angemessenen, den Umständen des Einzelfalls entsprechenden Frist zu korrigieren, bevor Kündigungsmaßnahmen ergriffen werden.

7. Grundsätze der Fairness und Transparenz im internationalen Vermittlungsprozess

Recruta Medical wendet die folgenden grundlegenden Prinzipien an, die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind und für alle Vertragsparteien verbindlich gelten.

I. Die Informationsbroschüre der KDA ist dem Teilnehmer mindestens sieben (7) Tage vor der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags zu übermitteln, um ausreichend Zeit für das Lesen, das Verständnis sowie die Klärung etwaiger Fragen zu gewährleisten.

II. Die Platzierungsbedingungen werden in der vom Teilnehmer verstandenen Kommunikationssprache abgefasst, um Klarheit und ein angemessenes Verständnis des gesamten Prozesses sicherzustellen.

III. Der internationale Vermittlungsprozess ist für den Teilnehmer vollständig kostenfrei. Es werden weder Gebühren noch monatliche Beiträge, Bearbeitungskosten oder sonstige Entgelte im Zusammenhang mit der Anwerbung, Migration oder Einstellung erhoben.

IV. Recruta Medical stellt sicher, dass kein Teilnehmer während des Rekrutierungsprozesses, der Migration, der beruflichen Anerkennung und der Integration beim deutschen Arbeitgeber unangemessene oder unverhältnismäßige finanzielle Risiken eingeht.

V. Die Platzierungsbedingungen müssen sowohl nach deutschem Recht als auch nach dem jeweils geltenden Recht der Herkunftsländer des Teilnehmers zulässig sein.

VI. Recruta Medical fördert einen nachhaltigen und partizipativen Prozess, in dem der Teilnehmer in alle Phasen einbezogen wird, und gewährleistet eine kontinuierliche Kommunikation, individuelle Betreuung sowie eine begleitende Unterstützung während des gesamten Einstellungs- und Integrationsprozesses.

8. Recht auf Rückerstattung

I. Recruta Medical, der Arbeitgeber und der Teilnehmer können den Vertrag jeweils einzeln durch schriftliche Mitteilung kündigen.

II. Im Falle eines Rücktritts des Teilnehmers besteht eine Verpflichtung zur Rückerstattung an Recruta Medical ausschließlich dann, wenn der Rücktritt aus einem dem Teilnehmer zuzuschreibenden Grund erfolgt. In diesen Fällen kann die etwaige Rückerstattung ausschließlich die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Kosten umfassen und ist auf die Phase des Programms begrenzt, in der sich der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts tatsächlich befand. Eine Kostenbelastung des Teilnehmers ist unzulässig, wenn der Rücktritt auf Gründe zurückzuführen ist, die ihm nicht zuzurechnen sind.

III. Unbeschadet des Vorstehenden behält der Teilnehmer das gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrecht gemäß §§ 346 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie gemäß § 314 BGB; ebenso besteht – sofern anwendbar – die Möglichkeit der Zahlung in Raten.

IV. In den folgenden Fällen besteht für den Teilnehmer unabhängig von einem Verschulden keinerlei Rückzahlungspflicht:

        1.  Abbruch des Deutschkurses innerhalb der ersten fünfzig (50) Unterrichtseinheiten;
        2. Schwangerschaft oder schwere Erkrankung unter Vorlage eines ärztlichen Attests;
        3. Todesfall eines Verwandten ersten Grades;
        4. Fälle höherer Gewalt, einschließlich politischer, wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Krisen sowie Naturkatastrophen;
        5. Verstöße des Unternehmens gegen die Grundsätze der fairen und ethischen Anwerbung.

IV. Sofern die Recruta Medical oder der Arbeitgeber als Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm oder für die Einstellung ein bestimmtes Mindestniveau der sprachlichen Kompetenz (B1 oder B2) festlegt, ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer berechtigt, die Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten für außerhalb des Programms absolvierte Sprachkurse zu beantragen, sofern entsprechende gültige Zahlungsnachweise vorgelegt werden.
Die Erstattung kann Aufwendungen umfassen, die rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu maximal zwölf Monaten vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages entstanden sind, und erfolgt spätestens bis zum Beginn des Arbeitsverhältnisses in Deutschland.
Sofern keine formale Anforderung eines Mindestsprachniveaus für die Aufnahme in das Programm besteht, besteht keinerlei Verpflichtung zur Erstattung von Kosten für extern absolvierte Sprachkurse.

9. Wechsel und Versetzung

Im Falle von Änderungen beim Arbeitgeber oder organisatorischen Anpassungen gewährleistet Recruta Medical eine transparente Kommunikation und bietet Unterstützung, ohne dass dem Teilnehmer Kosten entstehen. Eine Ersetzung oder Versetzung betrifft ausschließlich die Beziehung zwischen Recruta Medical und dem Arbeitgeber; der Teilnehmer ist davon finanziell nicht betroffen.

Integrationsmanagement beim deutschen Arbeitgeber

I. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, ein Integrationsmanagementkonzept für den eingestellten Teilnehmer umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Dieses Konzept muss Maßnahmen zur beruflichen, sozialen und sprachlichen Integration umfassen, insbesondere während der Eingewöhnungsphase am Arbeitsplatz.

II. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, zusammen mit dem Stellenangebot ein strukturiertes Integrationsmanagementkonzept vorzulegen, das den geltenden Standards entspricht, und dessen Umsetzung im Hinblick auf einen qualitativ hochwertigen, transparenten und fairen Integrationsprozess sicherzustellen. Das Integrationskonzept muss mindestens folgende Punkte umfassen:

        1. Vorbereitung vor der Ankunft;
        2. Erstaufnahme und erste Tage;
        3. Unterstützung bei der Umsiedlung;
        4. Begleitung des Prozesses der beruflichen Anerkennung;
        5. Mentoring- und Begleitprogramme;
        6. Kontinuierliche sprachliche und berufliche Weiterentwicklung;
        7. Konfliktprävention und -management;
        8. Förderung der sozialen Teilhabe und der familiären Integration. 

III. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sämtliche durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren, diese Aufzeichnungen verfügbar zu halten und sie auf Anfrage der Recruta Medical oder der zuständigen Behörden vorzulegen, um Transparenz und Überprüfbarkeit des Integrationsprozesses sicherzustellen.

11. Risikomanagement und unternehmerische Sorgfaltspflichten

I. Die Recruta Medical unterhält ein internes Risikomanagementsystem, das insbesondere auf die Identifikation, Bewertung und Minderung menschenrechtlicher Risiken entlang der gesamten Dienstleistungskette ausgerichtet ist, einschließlich der Herkunftsländer der Pflegefachpersonen. Dieses System umfasst:

        1. Regelmäßige Analyse potenzieller Risiken wie Ausbeutung, Diskriminierung, finanzielle Abhängigkeit oder unangemessene Rekrutierungspraktiken;
        2. Klare Festlegung interner Zuständigkeiten für das Monitoring, die Dokumentation und den Umgang mit diesen Risiken;
        3. Recruta Medical verpflichtet sich, diesen Prozess regelmäßig zu aktualisieren, seine praktische Umsetzung sicherzustellen und relevante Unterlagen den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

12. Vergütung, Fälligkeit und Verrechnung

I. Die Preise für die von Recruta Medical erbrachten Dienstleistungen werden in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (MwSt.) gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

II. Die Vergütung der Recruta Medical besteht aus einer Vermittlungsgebühr pro tatsächlich eingestellter internationaler Pflegefachperson aufgrund der erbrachten Leistungen im Bereich Rekrutierung, Auswahl und Vermittlung.

III. Nicht in der Vergütung der Recruta Medical enthalten sind das Gehalt, ein Ausbildungsstipendium oder sonstige Beträge, die direkt an die Pflegefachperson zu zahlen sind, sowie die Kosten für Flugtickets, Reiseversicherungen, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren und in Deutschland vorgeschriebene Verwaltungs- oder Amtsgebühren, die vollständig vom Arbeitgeber zu tragen sind.

IV. Die vereinbarte Vergütung wird fällig, sobald zwischen dem Arbeitgeber und der von Recruta Medical vorgestellten Pflegefachperson ein Arbeits- oder Berufsausbildungsvertrag wirksam abgeschlossen wird, unabhängig davon, ob der Vermittlungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt beendet wird, sofern der Vertragsabschluss nicht aus einem von Recruta Medical zu vertretenden Grund verhindert oder aufgehoben wurde.

V. Die fällige Vergütung ist vom Arbeitgeber bei Erhalt der Rechnung unter Beachtung der darin angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu begleichen. Der Arbeitgeber gerät automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Fälligkeit erfolgt.

VI. Der Arbeitgeber ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unbestritten oder rechtskräftig durch gerichtliche Entscheidung festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Forderungen des Arbeitgebers aufgrund von Leistungsstörungen, sofern diese Forderungen in direktem Zusammenhang mit der jeweiligen Zahlungsverpflichtung stehen.

13. Beschwerdeverfahren

I. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst das Beschwerdeverfahren die Gesamtheit der strukturierten Maßnahmen, die Recruta Medical ergreift, um Beschwerden, Stellungnahmen, Kritik, Vorschläge, Anfragen oder Lob im Zusammenhang mit den von Recruta Medical direkt oder indirekt im Rahmen des Programms erbrachten Dienstleistungen entgegenzunehmen, zu prüfen und zu beantworten.

II. Das Verfahren gilt für Teilnehmende, Arbeitgeber, interne Mitarbeitende sowie weitere Interessengruppen und umfasst insbesondere Äußerungen in Bezug auf:

        1. die Qualität der erbrachten Dienstleistungen;
        2. die Prozesse der Rekrutierung, Vermittlung und Integration;
        3. das Verhalten von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern oder beteiligten Dritten;
        4. sämtliche Faktoren, die sich auf die Erfahrung, die ethische Konformität oder die Qualität des Programms auswirken können.

III. Recruta Medical stellt ein offizielles Beschwerdeverfahren zur Verfügung, das allen Teilnehmenden und Arbeitgebern zugänglich ist. Beschwerden können per E-Mail an customerservice@recruta-medical.com eingereicht oder über den auf der Website des Unternehmens verfügbaren Beschwerdekanal erfasst werden.

IV. Recruta Medical verpflichtet sich, den Eingang der Beschwerde innerhalb von bis zu 48 (achtundvierzig) Werktagsstunden zu bestätigen und innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen eine abschließende Antwort zu erteilen, außer in Ausnahmefällen, die eine zusätzliche, ordnungsgemäß begründete Untersuchung erfordern.

V. Die Analyse der Beschwerden erfolgt durch die Direktorin Claudia Silva de Castro, Verantwortliche für Kundenservice und Compliance, die die Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens sowie gegebenenfalls die Ergreifung geeigneter Korrekturmaßnahmen sicherstellt.

VI. Alle eingegangenen Beschwerden sowie die ergriffenen Maßnahmen und die jeweiligen Ergebnisse werden nachvollziehbar erfasst und dokumentiert und stehen den zuständigen Behörden, Prüfungsinstanzen oder berechtigten Interessenten zu Überprüfungszwecken zur Verfügung, wodurch Transparenz und die Einhaltung der Kriterien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ gewährleistet werden.

14. Garantien und Haftung

I. Falls ein von Recruta Medical vorgestellter Teilnehmender seine Tätigkeit beim Arbeitgeber nicht aufnimmt, ist Recruta Medical berechtigt, bis zu drei (3) gleichwertige Pflegefachkräfte vorzuschlagen. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bestehen, sofern die vertraglich festgelegten Vermittlungskriterien erfüllt sind.

II. Recruta Medical ist nicht Bestandteil des zwischen dem Arbeitgeber und dem Teilnehmenden geschlossenen Arbeits- oder Berufsausbildungsvertrags. Der Teilnehmende handelt weder als Vertreter, Beauftragter noch als Agent von Recruta Medical; zwischen den Parteien besteht kein Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis.

III. Recruta Medical haftet weder für Handlungen, Unterlassungen, Verhaltensweisen oder Schäden, die aus der beruflichen Tätigkeit des Teilnehmenden resultieren, noch für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die unmittelbar zwischen dem Teilnehmenden und dem Arbeitgeber vereinbart wurden, einschließlich arbeitsrechtlicher, disziplinarischer oder betrieblicher Verpflichtungen.

IV. Der Haftungsausschluss gilt auch für Fälle, in denen der Teilnehmende seine Tätigkeit aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Recruta Medical liegen, nicht aufnimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen bei der Erteilung von Visa, Arbeitsgenehmigungen, Verfahren zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen oder behördliche Anforderungen der zuständigen Behörden.

V. Recruta Medical wird nach bestem Wissen und mit der gebotenen Sorgfalt die Identität, die berufliche Ausbildung sowie die angegebenen Qualifikationen des Teilnehmenden überprüfen, unbeschadet der Tatsache, dass der Arbeitgeber vor dem tatsächlichen Beginn der beruflichen Tätigkeit ebenfalls eigene Überprüfungen durchführt.

VI. Die Haftung von Recruta Medical für Schäden wird ausschließlich in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeitenden anerkannt und ist in jedem Fall auf direkte, vorhersehbare und für das Vertragsverhältnis typische Schäden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beschränkt.

VII. Die Haftung für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist. In diesem Fall bleibt die Haftung ebenfalls auf die vorhersehbaren und für das Vertragsverhältnis typischen Schäden beschränkt.

VIII. Recruta Medical haftet nicht für Schäden, die sich aus gesetzlichen, regulatorischen oder administrativen Änderungen ergeben, die nach Abschluss des Vertrags eintreten.

IX. Die in dieser Klausel vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten gleichermaßen für etwaige außervertragliche Ansprüche, einschließlich Erstattungsansprüchen.

X. Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung in Fällen von Vorsatz sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen richtet sich die Haftung ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, die Vorrang vor den hier vorgesehenen Haftungsbeschränkungen haben.

15. Datenschutz 

I. Recruta Medical verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

II. Die Datenschutzerklärung von Recruta Medical ist unter www.recruta-medical.com/datenschutz abrufbar. Die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und, sofern anwendbar, dem brasilianischen Datenschutzgesetz (LGPD). Fragen, Auskunftsersuchen oder Mitteilungen zum Datenschutz können vertraulich an dataprotection@recruta-medical.com gerichtet werden.

16. Schlussbestimmungen  

I. Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Teilnehmers zum Zeitpunkt der Klageerhebung, beschränkt jedoch auf Brasilien und Deutschland. Es findet das nationale Recht des Landes Anwendung, in dem die Klage erhoben wird.

II. Das zwischen der Recruta Medical und dem beschäftigenden Krankenhaus bestehende Rechtsverhältnis, wobei das Krankenhaus als vertragsschließende juristische Person und als für das Arbeitsverhältnis mit den vermittelten Fachkräften verantwortliche Partei handelt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern kein allgemeiner Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland besteht, wird für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand Düsseldorf, Deutschland, vereinbart, vorbehaltlich gesetzlich zwingender ausschließlicher Zuständigkeiten.

© 2026 Recruta